Bettwanzen sind für die Hotellerie ein stetig wachsendes Problem. Viele Betriebe greifen zur schnellen Lösung durch giftige Pestizide. Doch diese Methode ist nicht nur in der Wirkung eingeschränkt, sondern birgt erhebliche Risiken – gesundheitlich, rechtlich und wirtschaftlich.
Es spielt keine Rolle, ob es sich um ein Low Budget oder ein exklusives 5-Sterne Hotel handelt. Bettwanzen werden durch die Gäste eingeschleppt. Der Betreiber der Unterkunft hat keine Chance dies zu verhindern. Bettwanzen verstecken sich so gut in Fugen und Ritzen, dass die folgenden Gäste die Ersten sein werden, die den Befall anhand von Bissen bemerken. Erst nach einigen Wochen sind für das Housekeeping Kotspuren erkennbar, die auf einen Befall hinweisen. Ein Befall mit Bettwanzen ist daher kein Hygienemangel.
Nachteile von Pestizidbehandlungen in Beherbergungsbetrieben
Pestizidbehandlungen gegen Bettwanzen müssen in der Regel mindestens zwei- bis dreimal durchgeführt werden:
- Bettwanzen verstecken sich in Fugen und Ritzen, die mit Pestiziden nicht zuverlässig erreichbar sind.
- Die Eier der Bettwanzen werden durch die eingesetzten Wirkstoffe nicht abgetötet.
- Bettwanzen haben in vielen Regionen bereits Resistenzen gegen gängige Pestizide (z.B. Pyrethroide) entwickelt.
- Langzeitpestizide wirken nur, wenn die Bettwanzen auf dem Weg zum Wirt Kontakt mit den Giftstoffen haben. Dies setzt eine Vermietung trotz Befalls voraus.
- Werden Zimmer nach der ersten Behandlung nicht belegt, wandern die Bettwanzen auf der Suche nach einem Wirt in weitere Zimmer ab.
Es ist daher nicht ungewöhnlich, dass bis zu 14 Tagen nach einer Pestizid-Behandlung noch lebende Bettwanzen gesichtet werden.
Rechtliche Konsequenzen für den Hotelbetreiber
Nach einer ersten Behandlung mit Pestiziden ist der Befall somit nicht vollständig abgetötet. Vermietet ein Betreiber wissentlich ein noch befallenes Zimmer, ohne die Gäste zu informieren, kann das als vorsätzliche Gesundheitsgefährdung ausgelegt werden. Potenzielle Folgen:
- Schmerzensgeld für erlittene Bisse, allergische Reaktionen oder psychische Belastungen wie z.B. Ekel und Schlafstörungen
- Schadenersatz für befallenes Gepäck und Behandlungskosten
- Vertragsrechtliche Klagen wegen Nichterfüllung der Leistungspflicht oder Täuschung
- Bußgelder wegen Verstößen gegen Hygieneregeln oder behördliche Auflagen
Reputationsrisiko Bettwanzenbefall
Schlechte Bewertungen wegen eines Bettwanzenbefalls führen unweigerlich zu einem Buchungsrückgang mit z.T. weitreichenden wirtschaftlichen Folgen. Solche Berichte auf Google oder Booking.com sind öffentlich einsehbar und schwer zu korrigieren.
Wirtschaftliche Betrachtung von Pestizideinsätzen
Auf den ersten Blick scheint eine Pestizid-Behandlung eine schnelle und kostengünstige Lösung zu sein. Dem muss widersprochen werden.
- mindestens zwei bis drei Behandlungen erforderlich
- die Zimmer zwischen den Behandlungen weiter belegt sein sollten
- Gäste werden weiterhin gebissen
- Rechtliche Konsequenzen (Schadenersatz etc.) möglich
- Schlechte Bewertungen, Buchungsrückgang
- bei Leerstand der Zimmer
- Umsatzausfall
- Abwanderung der Bettwanzen in weitere Zimmer
- Je nach eingesetztem Pestizid müssen Matratzen, Teppiche und anderes Mobiliar ausgetauscht werden.
Wärmebehandlung als optimale Alternative
Hotels und andere Beherbergungsbetriebe stehen unter Druck, Zimmer kurzfristig wieder bettwanzenfrei zu vermieten, um Umsatzeinbußen zu vermeiden. Bei der giftfreien Wärmebehandlung, für die wir mit dem renommierten Umweltsiegel „Blauer Engel“ ausgezeichnet wurden, können die Zimmer schon nach vier Tagen bettwanzenfrei vermietet werden.
Bei der Wärmebehandlung wird das Zimmer auf 52 bis 58°C erhitzt. Durch die Behandlungsdauer von 4 Tagen dringt die Hitze tief in Polsterbetten oder andere Versteckmöglichkeiten ein, wodurch die Bettwanzen, ihre Larven und Eier vollständig abgetötet werden.
Risiken, wie sie bei einer Bekämpfung der Bettwanzen mit Pestiziden entstehen, entfallen.