Bettwanzen in Wohnungen bekämpfen
Geeignet für Haushalte mit Kleinkindern, Asthmatikern, empfindlichen Personen und Haustieren.

Bettwanzenbefall in Privathaushalten
Bettwanzen befallen nicht nur Privatwohnungen oder Wohngemeinschaften. Auch in Einfamilienhäusern und Villen sind sie aufgrund der hohen Mobilität der heutigen Gesellschaft vermehrt anzutreffen.
Die Verbreitung erfolgt passiv. Das bedeutet, dass die Bettwanzen unbemerkt im Reisegepäck oder durch gebrauchte Gegenstände wie Möbel, den Weg in Ihre Wohnung finden. Entgegen vielen Vorurteilen, spricht ein Bettwanzenbefall nicht für eine mangelnde Hygiene oder ist Kennzeichen sozialer Randgruppen. Von Bettwanzen kann jeder betroffen sein. Gerade Viel- und Fernreisende können ein Lied davon singen.
Werden die Bettwanzen in Ihrer Wohnung nicht rechtzeitig erkannt und professionell bekämpft, verbreiten sie sich unaufhörlich. Falscher Scham und die oftmals damit verbundenen Maßnahmen der Bekämpfung mit „Hausmitteln“ oder Sprays aus dem Baumarkt, verschlimmern die Situation nur unnötig. Deshalb sollten Sie sich sofort mit uns in Verbindung setzen, sobald Sie den Verdacht auf einen Bettwanzenbefall haben.
Durch unsere zuverlässige und giftfreie Wärmebehandlung töten wir die Bettwanzen in allen Entwicklungsstadien sicher ab. Gerade in Haushalten mit Kleinkindern, Asthmatikern, empfindlichen Personen und Haustieren, ist die chemiefreie, thermische Bettwanzenbekämpfung das Maß der Dinge. Für unsere natürliche und umweltfreundliche Methode der Bettwanzenbekämpfung wurden wir mit dem weltweit anerkannten Umweltsiegel "Blauer Engel" ausgezeichnet.
Je nach Größe des Raumes dauert die einmalige Behandlung 3 bis 4 Tage. Mehrfachbehandlungen und aufwendige, anschließende Säuberung der behandelten Räume, wie sie beim Einsatz von giftigen Insektiziden notwendig sind, entfallen.
Wer trägt die Kosten der Bettwanzenbekämpfung?
Alte Rechtsprechung, Kosten der Bettwanzenbekämpfung trägt der Mieter
Grundsätzlich wurde davon ausgegangen, dass bei Bestandsmietern die Bettwanzen durch den Mieter in die Wohnung verbracht wurden. Dies kann durch Reisegepäck, aber auch durch Möbel oder anderen Hausrat, erfolgt sein. Laut Amtsgericht Neukölln Az.: 16 C 395/16 vom 08.03.2017 waren Sie als Mieter für die Beseitigung und die Kosten der Bettwanzenbekämpfung zuständig.
Anders sah es aus, wenn Sie gerade neu in die Wohnung eingezogen waren oder wenn in einer benachbarten Wohnung ein Bettwanzenbefall festgestellt wurde und eine Zuwanderung in Ihre Wohnung nicht ausgeschlossen werden konnte. Da hier ein Wohnungsmangel vorgelegen haben konnte, wäre der Vermieter zur Bettwanzenbekämpfung sowie zur Kostenübernahme verpflichtet gewesen.
Neue Rechtsprechung, Kosten der Bettwanzenbekämpfung trägt der Vermieter
Richtungsweisung sah das Amtsgericht Stuttgart in seinem Urteil Az.: 35 C 5509/19 vom 30.03.2021 die Sache allerdings anders und widersprach ausdrücklich, aufgrund neuer Erkentnisse, dem obigen Urteil des AG Neukölln. Im gerichtlichen Sachverständigengutachten wurde festgestellt, dass Bettwanzen am häufigsten durch Taschen, Gepäckstücke oder gebrauchte Gegenstände eingeschleppt werden und nicht, wie vom Vermieter angenommen, mangelnde Hygiene die Ursache des Bettwanzenbefalls war. Da es für den Mieter keine zumutbaren Präventionsmaßnahmen zur Vermeidung einer Einschleppung von Bettwanzen gibt, ging das Gericht von einem vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung aus. Nach Ansicht des Gerichts war die Minderung des Mietzinses um 60% gerechtfertigt.
Auch das Amtsgericht Frankfurt bestätigte in seinem Urteil Az: 33 C 1888/21 vom 21.06.2021, dass der Vermieter die Kosten der Bettwanzenbekämpfung zu tragen hat. "Schädlinge wie Bettwanzen stellen einen Mangel der Mietsache dar, den grundsätzlich der Vermieter zu beseitigen hat. Etwas Anderes kann nur dann gelten, wenn der Mieter durch falsches Wohnverhalten den Schädlingsbefall verursacht hat."
Aber Achtung: Da es sich nicht um höchstrichterliche Rechtsprechung handelt, kann das nächste Amtsgericht wieder ein gegenteiliges Urteil fällen!
Teure Ignoranz: Wenn Vermieter die Bettwanzenbekämpfung verweigern
Viele Vermieter und Hausverwaltungen weigern sich weiterhin, die Kosten für die Bekämpfung von Bettwanzen zu übernehmen. Sie stützen sich dabei nach wie vor auf ein Urteil des Amtsgerichts Neukölln – mit potenziell gravierenden Folgen. Ein anschauliches Beispiel zeigt, welche Konsequenzen eine solche Haltung nach sich ziehen kann:
Im Oktober 2022 meldete ein Mieter seinem Vermieter einen Befall mit Bettwanzen. Doch der Vermieter verweigerte die Kostenübernahme. In seiner Not beauftragte der Mieter eigenständig eine Schädlingsbekämpfungsfirma, die er im Internet gefunden hatte. Leider handelte es sich um einen unseriösen Anbieter, der zu überhöhten Preisen ungeeignete Mittel einsetzte – ohne den Befall erfolgreich zu beseitigen.
Da der Mieter aufgrund seines geringen Einkommens keine erneute professionelle Behandlung finanzieren konnte, versuchte er, die Bettwanzen selbst zu bekämpfen. Doch anstatt das Problem zu lösen, verschlimmerte sich die Situation: Die Population der Bettwanzen nahm stetig zu und breitete sich auf angrenzende Wohnungen aus. Erst im Juli 2024 entschied sich der Vermieter schließlich doch, uns zu beauftragen.
Zu diesem Zeitpunkt war die ursprünglich befallene Zweizimmer-Wohnung jedoch bereits massiv verseucht. Die Bettwanzen hatten sich unter dem Dielenboden, in den Türzargen und in den Rollladenkästen eingenistet, sodass eine umfassende Kernsanierung unumgänglich wurde. Die daraus resultierenden Sanierungskosten beliefen sich auf 110.000 € – eine Summe, die durch rechtzeitiges und verantwortungsbewusstes Handeln hätte vermieden werden können.
Solche Fälle sind leider keine Ausnahme, sondern werden in den letzten Jahren zunehmend beobachtet.
Bettwanzen in Eigentumswohnung
Sofern sie als Eigentümer im Rahmen ihrer Hausratversicherung über einen Haus- und Wohnungsschutzbrief verfügen, sollten Sie prüfen, ob hier ein entsprechender Versicherungsschutz gegen Bettwanzen eingeschlossen ist und die Kosten, zumindest anteilig, von Ihrer Versicherung übernommen werden können.
Bei Eigentümern, die Lohnersatzleistungen beziehen, können die Kosten der Bettwanzenbekämpfung auf Antrag auch vom Jobcenter übernommen werden. Der Antrag muss dabei zwingend vor der Behandlung gestellt werden, da die Gewährung als Sachleistung in Form von Gutscheinen erfolgt.
Hierzu entschied das Sozialgericht Reutlingen am 13.11.2019 unter Az. S 4 AS 2464/19 ER, dass das verklagte Jobcenter die Kosten einer thermischen Bettwanzenbekämpfung zu übernehmen hat. Nach der Ansicht des Sozialgerichts gehören die Kosten der Schädlingsbekämpfung gemäß § 22 SGB II zu den Kosten der Unterkunft.